Unsere Preise
Zahnfehlstellungskorrekturen 1
i
ab 1.999,- €
RETAINER 2
i
ab 100,- €
BLEACHING 3
i
ab 250,- €
PROFESSIONELLE ZAHNREINIGUNG 4
220,- €
Weitere Informationen zur genauen Kostengestaltung:
Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem 1fachen bis 3,5fachen des Gebührensatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ). Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ). Dabei bildet der 2,3fache Gebührensatz die bei einer nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab (§ 5 Abs. 2 Satz 3 GOZ). In den vorliegenden Preis-Beispielen ergeben sich die Beträge folgendermaßen:
- Zahnfehlstellungskorrekturen Für eine Alignertherapie einfachen Umfangs wird die GOZ Nr. 6030 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 1.999 Euro erhoben. Für eine Alignertherapie mittleren Umfangs wird die GOZ Nr. 6040 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 2.800 Euro erhoben. Für eine Alignertherapie umfangreichen Umfangs wird die GOZ Nr. 6050 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 3.450 Euro erhoben. Für eine Alignertherapie besonders umfangreichen Umfangs wird die GOZ Nr. 6050 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 4.500 Euro erhoben.
- Retainer Für das Halten der Zähne in ihrer neunen Position wurden Leistungen herangezogen, die weder im Leistungskatalog der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherungen enthalten sind und daher als Verlangensleistung gem. § 2 Abs. 3 GOZ berechnet werden. Für die Retainerschiene wird die GOZ Nr. 7010 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 100 Euro erhoben. Für den innen liegenden Retainer im Unterkiefer wird die GOZ Nr. 6100 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 350 Euro erhoben. Für den innen liegender Retainer im Unter- und Oberkiefer wird die GOZ Nr. 6100 zu Grunde gelegt und inklusive Labor- und Materialkosten eine Einzelgebühr in Höhe von 500 Euro erhoben.
- Bleaching Für das Aufhellen der Zähne wurde eine Leistung herangezogen, die weder im Leistungskatalog der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherungen enthalten ist und daher als Verlangensleistung gem. § 2 Abs. 3 GOZ berechnet wird. Es gibt zwei Möglichkeiten des Bleachings. Das Homebleaching und das In-Office-Bleaching. Die Kosen für das Homebleaching betragen inklusive Labor- und Materialkosten 250 Euro und für das In-Office-Bleaching inklusive Labor- und Materialkosten 450 Euro
- Professionelle Zahnreinigung Für die Professionelle Zahnreinigung wurde die Position GOZ Nr. 1040 28 mal angesetzt. Dies entspricht einem vollbezahnten Gebiss eines Erwachsenen. Zusätzlich zu der Gebührenposition 1040 gibt es noch Begleitpositionen, wie zum Beispiel die Zahnärztliche Kontrolle und Ähnliche, die individuel benötigt werden könnten. Daraus resultiert ein Maximalbetrag von 220 Euro.